3. Altefährer Flohmarkt

am Samstag, den 22. Juni 2024

Anmeldung

3. Altefährer Flohmarkt

AM HAFEN UND AN DER PROMENADE

Entspannt Flanieren, Sammeln oder Schätze jagen? Dann aufgepasst!

beim 3. Altefährer Flohmarkt

Der Bummel über den Flohmarkt gehört zu einer der liebsten Freizeitbeschäftigungen. Auf dem Trödelmarkt wird nach verborgenen Schätzen gefahndet, ein Plausch mit fremden Menschen gehalten, gefachsimpelt, etwas für kleines Geld ersteigert und neben allem Spaß auch ein bisschen Geld verdient.

Ob nur zum Zeitvertreib oder zum Aufstöbern von echten Raritäten, auf einem Flohmarkt ist für jeden Besucher etwas dabei.

Für das leibliche Wohl sorgen die stationären Gastronomien auf dem Hafengelände – z.B. das Restaurant Marina, die Fischbox, Buhne 9, das Strandhaus Altefähr oder Nicole`s

WANN?

Samstag, 22. Juni 2024
10:00 – 16:00 Uhr

Allgemeine Informationen

für Besucher*innen & Standbetreiber*innen

  • Die Gemeinde Seebad Altefähr erhebt für den Aufenthalt im Ortsteil Altefähr KEINE Kurabgabe mehr, dafür nehmen wir eine Standgebühr von 5€ für 3 Meter.
  • Es ist ein klassischer Flohmarkt, auf dem Gebrauchtes und Selbstgewerkeltes verkauft wird. Der Verkauf von Neuware, bzw. professionelle Marktteilnehmer sind nicht gestattet. 
  • Der Verkauf von Alkohol ist ebenfalls nicht gestattet.
    Für das leibliche Wohl sorgen die stationären Gastronomien auf dem Hafengelände – z.B. das Restaurant Marina, die Fischbox, Buhne 9, das Strandhaus Altefähr oder Nicole`s
  • ein öffentlich zugängliches WC befindet sich an der Strandpromenade – Achtung kostenpflichtig (0,50€)!
Foto

Infos für Standbetreiber*innen

  • Aufbau der Stände, bzw. Abladen der Ware ist nur von 08.00 bis 9.30 möglich. Im Sinne der Verkehrssicherheit darf das gesamte Areal des Flohmarkts nur in dieser Zeit und lediglich zum zügigen Abladen befahren werden. 
  • Ende des Flohmarktes und Abbau ist ab 16.00 Uhr, das Befahren des Geländes mit dem Auto ist vorher nicht möglich.
  • den Ausstellenden wird bei Ankunft ein Platz zugewiesen, begonnen wird je nach Wetterlage auf der Strandpromenade und wenn dort kein Platz mehr ist, geht es auf dem Parkplatz vor dem Fährhaus weiter. 
  • Nach dem Abladen müssen alle PKWs zwingend vom Gelände der Hafeninsel, der Strandpromenade und des Hafens weggefahren werden und z.B. auf die ausgewiesenen Parkflächen Am Kurpark gestellt werden. 
  • die Kosten für den Standplatz auf dem Flohmarkt betragen 5€ für 3 Meter Standplatz. Die Kurtaxe des Seebades Altefähr entfällt.
  • die Verkaufstische dürfen nicht länger als 3 Meter sein.
  • die Verkaufstische und eventuelle Sitzgelegenheiten müssen selbst organisiert werden
  • Bitte nehmen Sie Ihren eventuell anfallenden Müll wieder mit und bitte verlassen Sie Ihren Standplatz so sauber, wie Sie ihn vorgefunden haben! 
  • Es ist ein klassischer Flohmarkt, auf dem Gebrauchtes und Selbstgebasteltes verkauft wird. Der Verkauf von Neuware, bzw. professionelle Marktteilnehmer sind nicht gestattet. 
  • Der Verkauf von Alkohol ist ebenfalls nicht gestattet.



Vielen Dank und bis bald!


Kontakt

telefonisch bei Nicole: 0174 9842131

per E-Mail: info@flohmarkt-altefaehr.de

oder hier über das Kontaktformular


Bitte beachten Sie, dass wir eine Standgebühr von 5€ für 3 Meter erheben, die am Tag des Flohmarktes vor Ort entrichtet wird. 

Kinder bis 14 Jahre sollen ihr Taschengeld sparen und müssen keine Standgebühr entrichten.

Die Kurtaxe des Seebades Altefähr entfällt!


Der Altefährer Flohmarkt wird von dem ehrenamtlichen Frauenteam Fest(e) Liebe in Kooperation mit dem Eigenbetrieb Altefähr organisiert.






Datenschutzhinweis: Ihre Angaben werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet. Weitere Informationen zur Verarbeitung sowie zum Widerrufsrecht finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Vielen Dank an alle Aussteller*innen und Besucher*innen vom letzten Jahr!

AGB und Teilnahmebedingungen

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB“) gelten für die Teilnahme (nachfolgend als „Teilnehmende" bezeichnet) an der Marktveranstaltung Flohmarkt Altefähr am Hafengebiet und an der Promenade.

Vertragspartner

Verträge kommen zwischen dem Veranstaltenden und den Teilnehmenden auf dem Flohmarkt in Altefähr, zustande. Teilnehmen an der Marktveranstaltung dürfen nur Privatpersonen.

Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist ein Flohmarktstellplatz auf dem Flohmarkt in Altefähr.

Mit dem Standaufbau auf der Standfläche der Veranstaltung des Veranstaltenden erkennen die Teilnehmenden die AGB in vollem Umfang an und verpflichten sich zur uneingeschränkten Einhaltung. 

Ankunft und Parken

Die genauen Parkmöglichkeiten werden durch Beschilderung angezeigt und können beim Organisationsteam erfragt werden, ausserdem können diese auf der Website www.flohmarkt-altefaehr.de entnommen werden.

Das Befahren des Veranstaltungsgeländes ist nach Veranstaltungsbeginn generell nicht gestattet und im Notfall vor Ende des Marktes nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Organisationsteams zulässig. 

Standaufbau

Der Standaufbau darf auf den bereit gestellten Plätzen nur innerhalb der Flächen erfolgen, die durch das Organisationsteam zugewiesen worden sind. 

Die Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz.

Teilnehmenden ist es untersagt Feuerwehrzufahrten, Gehwege und sonstige Zufahrten zu blockieren oder ein Passieren zu erschweren. Besucherwege dürfen nicht durch Stände, Waren oder Kleiderständer zugestellt oder verengt werden. 

Reinigung und Reinigungskaution

Müll jeder Art darf nicht auf dem Veranstaltungsgelände entsorgt werden. Nicht verkaufte Waren sind von Teilnehmenen ausnahmslos wieder mitzunehmen. Verstöße gegen Umweltschutzbestimmungen oder gegen die städtische Abfallentsorgungssatzung sind strafbar und werden zur Rechenschaft gezogen.

Witterungseinflüsse

Der Flohmarkt findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Die Veranstaltenden behält sich vor bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Teilnehmenden die Veranstaltung jederzeit abzusagen. 

Vertragschluss

Der Vertragsschluss erfolgt mit dem Betreten oder Befahren der für die Marktveranstaltung durch die Veranstaltenden bereit gestellten Plätze.

Hausrecht und Anweisungen des Organisationsteams

Die Veranstaltenden üben während der Dauer des Marktes das Haus- und Platzrecht am Veranstaltungsort aus und ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben mit sofortiger Wirkung Marktverbot oder Strafanzeige zur Folge. Regressansprüche der Teilnehmenden bestehen nicht.

Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen

Bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen können Teilnehmende von der Teilnahme am Markt bzw. auch von künftigen Veranstaltungen durch die Veranstaltenden ausgeschlossen werden. 

Haftung

Eine Haftung für Diebstahl, für Schäden und Verluste der Teilnehmenden oder Besucher:innen werden nicht übernommen.

Teilnehmende haften für die von ihm/ihr verursachten Personen- und Sachschäden in voller Höhe. 

Aus nicht verschuldeten bzw. zwingenden Gründen oder bei höherer Gewalt sind die Veranstaltenden berechtigt, die Marktbedingungen und -zeiten zu verändern. Die Teilnehmenden haben in solchen begründeten Ausnahmefällen weder Anspruch auf Rücktritt noch auf Schadenersatz. 

Bei Ausfall oder Verlegung des Veranstaltungstermins bestehen keine Regressansprüche gegen die Veranstaltenden.

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.