4. Altefährer Flohmarkt

Am Sonntag, den 06. Juli 2025

Anmeldung

4. Altefährer Flohmarkt

AM HAFEN UND AN DER STRANDPROMENADE

Ihr habt wieder Lust auf einen entspannten Bummel, oder zum Sammeln und Schätze jagen? Dann aufgepasst!

4. Altefährer Flohmarkt

Der Bummel über den Flohmarkt gehört zu einer der liebsten Freizeitbeschäftigungen. Auf unserem Trödelmarkt könnt Ihr wieder nach verborgenen Schätzen Ausschau halten, ein Plausch über das eine oder andere Fundstück halten und Geschichten dazu erfahren, etwas für kleines Geld ersteigern oder auch neben allem Spaß mit einen eigenen Stand ein bisschen Geld verdienen.

Ob nur zum Zeitvertreib oder zum Aufstöbern von echten Raritäten, auf unserem Flohmarkt ist für jeden Besucher etwas dabei.

Für das leibliche Wohl sorgt die Gastronomien auf dem Hafengelände – z.B. das Restaurant Marina, die Fischbox, Buhne 9, das Strandhaus Altefähr oder Nicole`s

WANN?

Sonntag, 06. Juli 2025
11:30 Uhr – 17:00 Uhr

Allgemeine Informationen

für Besucher*innen & Standbetreiber*innen

  • Der Eigenbetrieb Hafen- und Tourismuswirtschaft Altefähr erhebt für Euren Verkaufsstand eine Standgebühr über 10,00 €. Diese ist auf einen Platz von 3 Metern Länge bemessen.
  • Für unsere Aussteller, steht der Parkplatz Nahe des Hafengeländes kostenfrei zur Verfügung.
  • Es ist ein klassischer Flohmarkt, auf dem Gebrauchtes und Selbstgewerkeltes verkauft wird. Der Verkauf von Neuware, bzw. professionelle Marktteilnehmer sind nicht gestattet. 
  • Der Verkauf von Alkohol ist ebenfalls nicht gestattet.
    Für das leibliche Wohl sorgt die Gastronomie auf dem Hafengelände – z.B. das Restaurant Marina, die Fischbox, Buhne 9, das Strandhaus Altefähr oder Nicole`s
  • Ein öffentlich zugängliches WC befindet sich direkt an der Strandpromenade (0,50€)
Foto

Infos für Standbetreiber*innen

  • Aufbau der Stände, bzw. das Abladen der Ware ist in der Zeit von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr möglich. Im Sinne der Verkehrssicherheit darf das gesamte Areal des Flohmarkts nur in dieser Zeit und lediglich zum zügigen Abladen befahren werden. 
  • Ende des Flohmarktes und der Abbau ist ab 17.00 Uhr, das Befahren des Geländes mit dem Auto ist vorher nicht möglich.
  • Bei Eurer Ankunft am Hafengelände empfangen wir Euch an der Zufahrtsschranke zum Hafengelände und weisen Euch einen Platz zu. Begonnen wird je nach Wetterlage auf der Strandpromenade. Sind dort alle Platz belegt, geht es auf dem Parkplatz vor dem Fährhaus weiter. Es gibt keine vorherigen Reservierungsmöglichkeiten auf einen Stellplatz.
  • Nach dem Abladen müssen alle PKWs zwingend und schnellstmöglich vom Hafengelände und der Strandpromenade weggefahren werden. Eine kostenfreie Parkmöglichkeit für unsere Aussteller gibt es auf der ausgewiesenen Parkflächen "Am Kurpark". Eine befahrbare Rettungsgasse muss gewehrleistet werden, bitte habt dafür Verständnis und achtet auch während des Flohmarktes darauf.
  • Die Kosten für den Standplatz auf dem Flohmarkt betragen 10,00 € für je 3 Meter Länge
  • Die Verkaufstische dürfen nicht länger als 3 Meter sein. Bitte beachtet bei Eurer Standplanung Wettereinflüsse wie Wind, Sonne, Regen.
  • Die Verkaufstische und eventuelle Sitzgelegenheiten müssen selbst organisiert werden.
  • Bitte nehmt anfallenden Müll wieder mit und verlasst Euren Standplatz so sauber, wie Ihr Ihn vorgefunden habt! 
  • Es ist ein klassischer Flohmarkt, auf dem Gebrauchtes und Selbstgebasteltes verkauft wird. Der Verkauf von Neuware, bzw. professionelle Marktteilnehmer sind nicht gestattet. 
  • Der Verkauf von Alkohol ist ebenfalls nicht gestattet.



Vielen Dank & in Freude auf Euch!


Kontakt

Eigenbetrieb Hafen- und Tourismuswirtschaft

telefonisch: 03830675037

per E-Mail: verwaltung@altefaehr.de 

oder hier über das Kontaktformular

Liebe Austeller*innen bitte beachtet, dass wir eine Standgebühr von 10,00 € für 3 Meter erheben, die am Tag des Flohmarktes bar vor Ort zu entrichten ist. 

Kinder bis 12 Jahre können Ihr Taschengeld sparen und müssen keine Standgebühr entrichten.








Datenschutzhinweis: Ihre Angaben werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet. Weitere Informationen zur Verarbeitung sowie zum Widerrufsrecht finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Vielen Dank an alle Aussteller*innen und Besucher*innen vom letzten Jahr!

AGB und Teilnahmebedingungen

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB“) gelten für die Teilnahme (nachfolgend als „Teilnehmende" bezeichnet) an der Marktveranstaltung Flohmarkt Altefähr am Hafengebiet und an der Promenade.

Vertragspartner

Verträge kommen zwischen dem Veranstaltenden und den Teilnehmenden auf dem Flohmarkt in Altefähr, zustande. Teilnehmen an der Marktveranstaltung dürfen nur Privatpersonen.

Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist ein Flohmarktstellplatz auf dem Flohmarkt in Altefähr.

Mit dem Standaufbau auf der Standfläche der Veranstaltung des Veranstaltenden erkennen die Teilnehmenden die AGB in vollem Umfang an und verpflichten sich zur uneingeschränkten Einhaltung. 

Ankunft und Parken

Die genauen Parkmöglichkeiten werden durch Beschilderung angezeigt und können beim Organisationsteam erfragt werden, ausserdem können diese auf der Website www.flohmarkt-altefaehr.de entnommen werden.

Das Befahren des Veranstaltungsgeländes ist nach Veranstaltungsbeginn generell nicht gestattet und im Notfall vor Ende des Marktes nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Organisationsteams zulässig. 

Standaufbau

Der Standaufbau darf auf den bereit gestellten Plätzen nur innerhalb der Flächen erfolgen, die durch das Organisationsteam zugewiesen worden sind. 

Die Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz.

Teilnehmenden ist es untersagt Feuerwehrzufahrten, Gehwege und sonstige Zufahrten zu blockieren oder ein Passieren zu erschweren. Besucherwege dürfen nicht durch Stände, Waren oder Kleiderständer zugestellt oder verengt werden. 

Reinigung und Reinigungskaution

Müll jeder Art darf nicht auf dem Veranstaltungsgelände entsorgt werden. Nicht verkaufte Waren sind von Teilnehmenen ausnahmslos wieder mitzunehmen. Verstöße gegen Umweltschutzbestimmungen oder gegen die städtische Abfallentsorgungssatzung sind strafbar und werden zur Rechenschaft gezogen.

Witterungseinflüsse

Der Flohmarkt findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Die Veranstaltenden behält sich vor bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Teilnehmenden die Veranstaltung jederzeit abzusagen. 

Vertragschluss

Der Vertragsschluss erfolgt mit dem Betreten oder Befahren der für die Marktveranstaltung durch die Veranstaltenden bereit gestellten Plätze.

Hausrecht und Anweisungen des Organisationsteams

Die Veranstaltenden üben während der Dauer des Marktes das Haus- und Platzrecht am Veranstaltungsort aus und ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben mit sofortiger Wirkung Marktverbot oder Strafanzeige zur Folge. Regressansprüche der Teilnehmenden bestehen nicht.

Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen

Bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen können Teilnehmende von der Teilnahme am Markt bzw. auch von künftigen Veranstaltungen durch die Veranstaltenden ausgeschlossen werden. 

Haftung

Eine Haftung für Diebstahl, für Schäden und Verluste der Teilnehmenden oder Besucher:innen werden nicht übernommen.

Teilnehmende haften für die von ihm/ihr verursachten Personen- und Sachschäden in voller Höhe. 

Aus nicht verschuldeten bzw. zwingenden Gründen oder bei höherer Gewalt sind die Veranstaltenden berechtigt, die Marktbedingungen und -zeiten zu verändern. Die Teilnehmenden haben in solchen begründeten Ausnahmefällen weder Anspruch auf Rücktritt noch auf Schadenersatz. 

Bei Ausfall oder Verlegung des Veranstaltungstermins bestehen keine Regressansprüche gegen die Veranstaltenden.

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.